Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag steigt 2026 auf voraussichtlich über 2,5 %, wobei die Unterschiede zwischen den günstigsten und teuersten Kassen bei über einem Prozentpunkt liegen – für Ärzte mit Höchstbeitrag kann ein Kassenwechsel 400–600 Euro jährlich sparen. Der Zusatzbeitrag kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % hinzu und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei freiwillig versicherten Ärzten ist der gesamte Zusatzbeitrag selbst zu finanzieren.
Hintergrund
Die Kassen legen den Zusatzbeitrag individuell fest. Ein Kassenwechsel ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich und erfordert keine Gesundheitsprüfung. Die Leistungen der GKV sind gesetzlich weitgehend standardisiert, sodass der Hauptunterschied im Zusatzbeitrag und den Satzungsleistungen (Bonusprogramme, Zusatzleistungen) liegt.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte sind vom GKV-Zusatzbeitrag nicht betroffen. Auch für pflichtversicherte Ärzte mit Arbeitgeberzuschuss ist die Belastung nur halb so hoch wie für freiwillig Versicherte.
Ärzteversichert vergleicht GKV-Kassen unter Berücksichtigung von Zusatzbeitrag, Satzungsleistungen und Bonusprogrammen für die optimale Kassenempfehlung.
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