Erfahrene GKV-versicherte Ärzte empfehlen einen jährlichen Vergleich der Zusatzbeiträge, da die Pflichtleistungen kassenübergreifend identisch sind und ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich ist. Der häufigste Tipp: nicht nur den Zusatzbeitrag, sondern auch Satzungsleistungen (Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Reiseimpfungen) und Bonusprogramme in den Vergleich einbeziehen. Viele Ärzte wechseln alle zwei bis drei Jahre und sparen so kumuliert vierstellige Beträge.

Hintergrund

Der Kassenwechsel erfordert eine Kündigung mit Zwei-Monats-Frist zum Monatsende. Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhung bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag erstmals gilt. Ärzte berichten, dass der Wechsel unkompliziert ist und in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen wird.

Wann gilt das nicht?

Bei laufenden Behandlungen (z. B. Zahnersatz mit Heil- und Kostenplan) sollte der Kassenwechsel bis zum Behandlungsabschluss verschoben werden. Auch wer Wahltarife mit Bindungsfrist gewählt hat, kann erst nach Ablauf wechseln.

Ärzteversichert unterstützt GKV-versicherte Ärztinnen und Ärzte beim optimalen Kassenwechsel und berücksichtigt dabei alle relevanten Leistungsunterschiede.

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