Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Glasversicherung als Baustein in die Praxis-Inhaltsversicherung zu integrieren statt sie separat abzuschließen, um Doppelversicherungen zu vermeiden und von günstigeren Bündelrabatten zu profitieren. Der wichtigste Tipp: vor Abschluss prüfen, ob die Gebäudeversicherung des Vermieters bereits die Außenverglasung abdeckt – dann ist nur eine Versicherung für Mietereinbauten und Innenverglasungen nötig. Bei Schadenfällen raten Kollegen, sofort zu fotografieren und den Versicherer vor der Reparatur zu kontaktieren.

Hintergrund

Ärzte berichten, dass Glasbruchschäden in der Praxis häufiger auftreten als erwartet – durch Vandalismus, Sturmschäden oder unbeabsichtigte Beschädigung durch Praxismöbel. Die Reparaturkosten für Sicherheitsglas oder Wärmeschutzverglasung liegen oft bei 500–2.000 Euro pro Scheibe. Eine Glasversicherung kostet dagegen nur 50–150 Euro jährlich.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen im Erdgeschoss mit einfacher Verglasung in guter Lage kann das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig sein. Auch wenn die Gebäudeversicherung des Vermieters alle Glasflächen einschließt, ist eine eigene Glasversicherung überflüssig.

Ärzteversichert optimiert die Praxis-Sachversicherung als Gesamtpaket und integriert den Glasschutz bei Bedarf wirtschaftlich sinnvoll.

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