Die Glasversicherung bietet Arztpraxen als Vorteile eine günstige Prämie (50–150 Euro jährlich), Neuwerterstattung bei Glasbruch und Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten bei hochwertiger Verglasung. Als Nachteile stehen dem der begrenzte Deckungsumfang (nur Glasbruch, keine Kratzer oder Mattierung), mögliche Doppelversicherung mit der Gebäudepolice und Selbstbeteiligungen gegenüber. Für Praxen mit viel Glas ist das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut.

Hintergrund

Vorteile umfassen auch die schnelle Schadenregulierung – bei den meisten Versicherern wird der Glaser direkt beauftragt und die Kosten werden direkt übernommen. Nachteile betreffen die Ausschlüsse für Schäden durch Gebäudesetzungen, Konstruktionsfehler oder vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherten selbst.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen in Gebäuden mit wenig Glasflächen oder mit umfassender Vermieter-Gebäudeversicherung ist die separate Glasversicherung wirtschaftlich nicht sinnvoll. Auch temporäre Praxisräume (z. B. Untermiete) rechtfertigen selten eine eigene Police.

Ärzteversichert bewertet den Glasschutz im Rahmen der Gesamtabsicherung der Praxis und empfiehlt die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

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