Ab 2026 gelten für die Ärzte-GmbH aktualisierte Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung und neue Rahmenbedingungen für die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführer-Ärzten, die die steuerliche Attraktivität der Rechtsform in bestimmten Konstellationen verändern. Die Körperschaftsteuer bleibt bei 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, doch die Gesamtbelastung der GmbH kann bei geschickter Gestaltung unter dem persönlichen Spitzensteuersatz liegen. Für Ärzte mit hohem Einkommen und Investitionsbedarf kann die GmbH 2026 weiterhin steuerlich vorteilhaft sein.
Hintergrund
Die Ärzte-GmbH ermöglicht die Thesaurierung von Gewinnen zu einem kombinierten Steuersatz von rund 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer), während der persönliche Spitzensteuersatz bei 42–45 % liegt. Erst bei Gewinnausschüttung fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Die GmbH erfordert jedoch doppelte Buchführung, Bilanzierung und strengere Compliance-Anforderungen.
Wann gilt das nicht?
Für Einzelpraxen mit geringem Gewinn lohnt sich die GmbH-Gründung aufgrund der höheren Verwaltungskosten und Gewerbesteuerpflicht in der Regel nicht. Auch der Verlust der Freiberufler-Privilegien (z. B. EÜR, Gewerbesteuerfreiheit) muss einkalkuliert werden.
Ärzteversichert arbeitet mit auf Ärzte spezialisierten Steuerberatern zusammen, die die GmbH-Gründung individuell bewerten und begleiten.
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