Ärzte, die bereits eine GmbH gegründet haben, empfehlen als Faustregel einen Jahresgewinn von mindestens 100.000 Euro, damit die steuerliche Ersparnis die höheren Verwaltungskosten rechtfertigt, und raten dringend zu einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwalt. Der häufigste Fehler: die laufenden Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegungspflichten zu unterschätzen. Erfahrene Kollegen empfehlen, vor der Gründung eine detaillierte Vergleichsrechnung über mindestens zehn Jahre anzufertigen.

Hintergrund

Die Gründungskosten einer Ärzte-GmbH liegen bei 2.000–5.000 Euro (Notar, Handelsregister, Beratung). Laufende Mehrkosten für Buchführung und Abschlussprüfung betragen 3.000–10.000 Euro jährlich. Ärzte berichten, dass die GmbH besonders bei geplanter Praxisübergabe oder bei der Integration von Investoren vorteilhaft ist. Die Umwandlung einer bestehenden Praxis in eine GmbH ist möglich, aber steuerrechtlich komplex.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte am Karrierebeginn oder kurz vor der Pensionierung lohnt sich die GmbH-Gründung selten. Auch bei überwiegend privatem Entnahmebedarf (statt Thesaurierung) schmilzt der Steuervorteil.

Ärzteversichert berät zur passenden Versicherungsstruktur für die Ärzte-GmbH, da sich die Versicherungsanforderungen von der Einzelpraxis unterscheiden.

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