Die Ärzte-GmbH bietet als zentrale Vorteile eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen, einen günstigeren Steuersatz bei Gewinnthesaurierung (rund 30 % statt 42–45 % Einkommensteuer) und eine vereinfachte Nachfolgeregelung durch Anteilsverkauf. Als Nachteile stehen dem die Gewerbesteuerpflicht, die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung, höhere laufende Verwaltungskosten und der Verlust des Freiberuflerstatus gegenüber. Die GmbH lohnt sich nur bei hohem Gewinn und langfristiger Strategie.
Hintergrund
Weitere Vorteile umfassen die Möglichkeit, Gesellschaftern ein Geschäftsführergehalt zu zahlen (steuerlich absetzbar), betriebliche Altersvorsorge über die GmbH aufzubauen und Investoren oder Partner aufzunehmen. Nachteile betreffen auch die Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger und die strengere Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung bei MVZ-GmbHs.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die wenig Gewinn thesaurieren und den Großteil privat entnehmen, überwiegen die Nachteile. Auch in Bundesländern mit hohen Gewerbesteuer-Hebesätzen kann der Steuervorteil der GmbH minimiert sein.
Ärzteversichert berät zur optimalen Versicherungsstruktur für die Ärzte-GmbH und passt den Schutz an die geänderten Haftungsverhältnisse an.
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