Die GOÄ-Reform tritt 2026 in eine entscheidende Phase, in der neue Abrechnungsziffern für moderne Behandlungsmethoden eingeführt und bestehende Bewertungsfaktoren an die aktuelle Kostenstruktur angepasst werden sollen. Für Ärzte bedeutet dies potenziell höhere Honorare bei zeitintensiven Leistungen, aber auch neue Dokumentationspflichten bei der Rechnungsstellung. Die Reform der seit 1996 im Kern unveränderten GOÄ wird die privatärztliche Abrechnung grundlegend modernisieren.

Hintergrund

Die bisherige GOÄ basiert auf veralteten Bewertungen, die weder den technologischen Fortschritt noch die gestiegenen Praxiskosten abbilden. Die Novelle soll die Steigerungsfaktoren (bisher 1,0–3,5-fach für persönliche Leistungen) durch ein neues Bewertungssystem ersetzen und telemedizinische Leistungen erstmals eigenständig abbilden. PKV-Versicherer und Ärzteverbände haben die Eckpunkte gemeinsam verhandelt.

Wann gilt das nicht?

Die GOÄ-Reform betrifft nur privatärztliche Abrechnungen. Kassenärztliche Leistungen werden weiterhin nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgerechnet. Auch für IGeL-Leistungen gelten die GOÄ-Regeln.

Ärzteversichert informiert Ärztinnen und Ärzte über die Auswirkungen der GOÄ-Reform auf die Praxiseinnahmen und berät zur optimalen Absicherung.

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