Die GOÄ-Abrechnung bietet Ärzten als zentrale Vorteile deutlich höhere Honorare als die kassenärztliche EBM-Vergütung, die Möglichkeit individueller Steigerungsfaktoren und eine direkte Arzt-Patient-Abrechnung ohne Budgetierung. Als Nachteile stehen dem der höhere Dokumentationsaufwand, mögliche Erstattungsstreitigkeiten mit PKV-Versicherern und das Ausfallrisiko bei Privatpatienten gegenüber, die Rechnungen nicht oder verspätet begleichen. Die GOÄ ist für niedergelassene Ärzte ein wichtiger Einkommensbaustein.

Hintergrund

Vorteile umfassen auch die Möglichkeit, medizinisch komplexe Leistungen angemessen zu vergüten und den zeitlichen Aufwand über den Steigerungsfaktor abzubilden. Nachteile betreffen die veraltete Gebührenordnung (Stand 1996), die viele moderne Leistungen nicht enthält, und den bürokratischen Aufwand bei der Begründung von Steigerungsfaktoren.

Wann gilt das nicht?

Rein kassenärztlich tätige Ärzte ohne Privatpatienten rechnen ausschließlich nach EBM ab. Auch bei BG-Fällen (Berufsgenossenschaft) und Gutachten gelten teilweise eigene Vergütungsregelungen.

Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte zur Optimierung des Abrechnungsmixes aus GKV und GOÄ und empfiehlt geeignete Abrechnungsdienstleister.

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