Die GOÄ-Reform 2026 modernisiert die seit 1996 kaum veränderte ärztliche Gebührenordnung grundlegend, indem veraltete Gebührenpositionen durch ein neues Bewertungssystem ersetzt, telemedizinische Leistungen erstmals eigenständig abgebildet und die Steigerungssystematik überarbeitet werden. Für niedergelassene Ärzte und Klinikärzte mit Privatpatienten bedeutet die Reform eine Neuberechnung der Honorare, die in vielen Fachrichtungen zu einer Verbesserung führen soll. Die Bundesärztekammer, die PKV und das Bundesgesundheitsministerium haben die Eckpunkte gemeinsam erarbeitet.
Hintergrund
Die bisherige GOÄ spiegelt den medizinischen Stand der 1990er Jahre wider und enthält keine Ziffern für viele moderne Verfahren wie Telemedizin, minimalinvasive Chirurgie oder KI-gestützte Diagnostik. Die Reform soll rund 5.000 Gebührenpositionen überarbeiten und etwa 1.000 neue schaffen. Die Übergangsphase wird voraussichtlich ein bis zwei Jahre betragen.
Wann gilt das nicht?
Kassenärztliche Leistungen nach EBM sind von der GOÄ-Reform nicht betroffen. Auch für bestehende Behandlungsverträge gilt in der Regel die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige GOÄ.
Ärzteversichert verfolgt die GOÄ-Reform und informiert Ärztinnen und Ärzte über die konkreten Auswirkungen auf ihre Fachrichtung und Praxiseinnahmen.
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