Ärzte, die sich frühzeitig mit der GOÄ-Reform befassen, empfehlen die rechtzeitige Aktualisierung der Abrechnungssoftware, die Teilnahme an Fortbildungen zur neuen Gebührensystematik und die Analyse der Auswirkungen auf die eigene Fachrichtung. Der wichtigste Tipp: die häufigsten abgerechneten Ziffern der eigenen Praxis identifizieren und die Veränderungen durch die Reform konkret durchrechnen. Viele Kollegen berichten, dass die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Abrechnungsdienstleister in der Übergangsphase besonders wertvoll ist.
Hintergrund
Erfahrene Abrechnungsberater empfehlen, die Übergangsphase zu nutzen, um das eigene Leistungsspektrum zu überprüfen und möglicherweise neue, bisher nicht abrechenbare Leistungen ins Portfolio aufzunehmen. Auch die Kommunikation mit Privatpatienten über mögliche Honoraränderungen sollte frühzeitig erfolgen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich kassenärztlich tätig sind, sind von der GOÄ-Reform direkt nicht betroffen. Auch für Ärzte, die ihre Abrechnung komplett an einen Dienstleister auslagern, reduziert sich der persönliche Vorbereitungsaufwand.
Ärzteversichert begleitet Ärztinnen und Ärzte durch die GOÄ-Reform und berät zur Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Einkommensverhältnisse.
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