Physisches Gold bleibt auch 2026 nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten vollständig steuerfrei (kein Abgeltungsteuer, keine Einkommensteuer auf Kursgewinne), was es für Ärzte mit hohem Einkommen zu einer steuerlich attraktiven Beimischung macht. Für Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) gelten teilweise abweichende steuerliche Regelungen – nur Produkte mit Auslieferungsanspruch auf physisches Gold werden wie physisches Gold behandelt. Neue tokenisierte Goldprodukte werden 2026 voraussichtlich wie sonstige Wirtschaftsgüter besteuert.
Hintergrund
Gold dient als Krisenwährung und Portfoliobeimischung zur Diversifikation. Experten empfehlen einen Goldanteil von 5–10 % des Gesamtportfolios. Für Ärzte eignet sich Gold besonders als Absicherung gegen Inflation und systemische Finanzmarktrisiken. Die Aufbewahrung kann über Bankschließfächer, Tresore oder zertifizierte Lagerstätten erfolgen.
Wann gilt das nicht?
Gold zahlt keine Zinsen und keine Dividenden – in Niedrigzinsphasen sind die Opportunitätskosten gering, bei hohen Zinsen steigen sie. Auch innerhalb der 12-Monats-Frist ist der Gewinn aus Goldverkäufen voll steuerpflichtig.
Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte zur Integration von Gold in die Gesamtanlagestrategie und zur Absicherung physischer Goldbestände.
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