Die Grunderwerbsteuer beim Praxiskauf richtet sich 2026 weiterhin nach dem jeweiligen Bundesland und liegt zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein), wobei auf Bundesebene die Einführung eines Freibetrags für Selbstnutzer diskutiert wird. Für Ärzte, die eine Praxisimmobilie erwerben, kann die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro zwischen 17.500 und 32.500 Euro betragen. Die Steuer fällt nur auf den Immobilienanteil an, nicht auf den Wert des Praxisinventars oder des Goodwills.

Hintergrund

Bei einem Asset Deal (Kauf einzelner Wirtschaftsgüter) fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Immobilienanteil an. Bei einem Share Deal (Kauf von Gesellschaftsanteilen) kann unter bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer vermieden werden. Ärzte sollten die Kaufvertragsgestaltung mit einem Steuerberater abstimmen, um den Immobilienanteil korrekt abzugrenzen.

Wann gilt das nicht?

Beim reinen Praxiskauf ohne Immobilie (Miete der Praxisräume) fällt keine Grunderwerbsteuer an. Auch bei Praxisübernahmen innerhalb der Familie können Befreiungen greifen.

Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Finanzplanung für den Praxiskauf und vermittelt spezialisierte Steuer- und Finanzberater.

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