Der Erwerb einer Praxisimmobilie bietet Ärzten als Vorteile langfristige Mietfreiheit, Vermögensaufbau und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten über die Gebäude-AfA. Als Nachteil erhöht die Grunderwerbsteuer von 3,5–6,5 % die Anschaffungsnebenkosten erheblich und ist nicht als Betriebsausgabe absetzbar, sondern wird den Anschaffungskosten zugerechnet und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Ob der Kauf trotz Grunderwerbsteuer vorteilhaft ist, hängt von der Standortentscheidung und der langfristigen Nutzungsplanung ab.
Hintergrund
Vorteile des Immobilienkaufs umfassen die Unabhängigkeit von Mieterhöhungen, die Wertsteigerung der Immobilie und die Möglichkeit, die Immobilie im Ruhestand zu vermieten oder zu verkaufen. Nachteile neben der Grunderwerbsteuer sind die Kapitalbindung, die Instandhaltungspflicht und die eingeschränkte Flexibilität bei Standortwechseln.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die flexibel bleiben möchten oder deren Praxisstandort unsicher ist, kann die Miete trotz fehlender Vermögensbildung die bessere Option sein. Auch bei knapper Liquidität in der Gründungsphase sollte der Immobilienkauf sorgfältig abgewogen werden.
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