Ab 2026 erweitern zahlreiche Versicherer ihre Gruppenversicherungsangebote für Arztpraxen, insbesondere im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV), die als steuerfreier Sachbezug bis 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter gewährt werden kann. Neue modulare Tarife ermöglichen es Praxisinhabern, ihren MFA und Praxispersonal Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Vorsorge und Sehhilfen anzubieten. Die bKV gewinnt als Instrument zur Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung.
Hintergrund
Gruppenversicherungen können neben der bKV auch Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und betriebliche Altersvorsorge umfassen. Der Vorteil für Praxisinhaber: günstigere Konditionen durch Gruppenrabatte und vereinfachte Gesundheitsprüfungen. Für Mitarbeiter sind die Leistungen als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wann gilt das nicht?
Für Einzelpraxen ohne Angestellte sind Gruppenversicherungen nicht relevant. Auch bei sehr kleinen Praxen mit ein bis zwei MFA kann der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen.
Ärzteversichert entwickelt maßgeschneiderte Gruppenversicherungskonzepte für Arztpraxen und unterstützt bei der Auswahl der optimalen bKV-Tarife.
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