Die Stundensätze für ärztliche Gutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) werden 2026 moderat angehoben, um die gestiegenen Kosten für Praxisbetrieb und Fachexpertise abzubilden. Für gerichtliche Gutachten liegen die Stundensätze je nach Honorargruppe zwischen 80 und 120 Euro, für außergerichtliche Gutachten können Ärzte höhere Sätze frei vereinbaren. Die Gutachtertätigkeit bleibt für Ärzte ein attraktives Zusatzeinkommen mit freier Zeiteinteilung.

Hintergrund

Die JVEG-Vergütung richtet sich nach der Honorargruppe, die von der Komplexität des Gutachtens abhängt. Ärztliche Gutachten für Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder den MDK werden häufig nach individueller Vereinbarung oder nach GOÄ-Ziffern vergütet. Die Einnahmen aus Gutachtertätigkeit sind als freiberufliche Einkünfte steuerpflichtig.

Wann gilt das nicht?

Für Gutachten im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit (z. B. KV-Gutachten) gelten gesonderte Vergütungsregeln. Auch bei Gefälligkeitsgutachten ohne Vergütung entsteht keine Steuerpflicht.

Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte zur steuerlichen Behandlung von Gutachtenhonoraren und zur passenden Berufshaftpflicht für Gutachtertätigkeit.

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