Erfahrene ärztliche Gutachter empfehlen, den Zeitaufwand für jedes Gutachten minutengenau zu dokumentieren und bei außergerichtlichen Aufträgen das Honorar vor Beginn der Arbeit schriftlich zu vereinbaren. Der häufigste Fehler: den Zeitaufwand für Aktenstudium, Untersuchung und Berichterstellung zu unterschätzen und pauschal statt stundenbasiert abzurechnen. Viele Kollegen berichten, dass ein standardisiertes Gutachten-Template den Schreibaufwand um 30–40 % reduziert und die Qualität verbessert.

Hintergrund

Für gerichtliche Gutachten empfehlen erfahrene Sachverständige, den JVEG-Stundensatz als Mindestgrundlage zu nehmen und bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Komplexität einen Zuschlag zu vereinbaren. Die Rechnung sollte den Zeitaufwand aufgeschlüsselt nach Teilleistungen (Aktenstudium, Untersuchung, Berichterstellung) ausweisen. Gutachtenhonorare unterliegen der Umsatzsteuer, sofern der Arzt nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Wann gilt das nicht?

Bei Gutachten für den MDK oder Rentenversicherungsträger sind die Honorare fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Auch bei Pflichtgutachten nach richterlicher Beauftragung ist der JVEG-Satz bindend.

Ärzteversichert sorgt dafür, dass die Gutachtertätigkeit optimal versichert ist – mit einer Berufshaftpflicht, die auch Haftungsrisiken aus fehlerhaften Gutachten abdeckt.

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