Erfahrene ärztliche Gutachter empfehlen den Einstieg über die Aufnahme in die Gutachterliste der zuständigen Ärztekammer und eine strukturierte Weiterbildung in medizinischer Begutachtung, z. B. über den Kurs „Medizinische Begutachtung" der Bundesärztekammer. Der wichtigste Tipp: mit einfachen Gutachtenaufträgen (z. B. Atteste für Versicherungen) beginnen und sich schrittweise zu komplexeren gerichtlichen Gutachten vorarbeiten. Viele Kollegen berichten, dass Mundpropaganda und Empfehlungen durch Richter und Anwälte die wichtigsten Auftragsquellen sind.

Hintergrund

Die Gutachtertätigkeit erfordert neben fachlicher Kompetenz auch juristische Grundkenntnisse (Beweisrecht, Kausalitätsbegriffe) und eine präzise, sachliche Ausdrucksweise. Erfahrene Gutachter empfehlen, die ersten Gutachten von einem erfahrenen Mentor gegenlesen zu lassen. Die zeitliche Planung ist entscheidend: Ein gerichtliches Gutachten erfordert typischerweise 10–40 Arbeitsstunden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne Interesse an forensischer oder versicherungsmedizinischer Arbeit sollten die Gutachtertätigkeit nicht aufnehmen, da mangelnde Motivation die Qualität beeinträchtigt. Auch ohne ausreichende Berufshaftpflicht ist die Tätigkeit riskant.

Ärzteversichert prüft den bestehenden Versicherungsschutz auf Gutachtertätigkeit und empfiehlt bei Bedarf eine Erweiterung der Berufshaftpflicht.

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