Ab 2026 digitalisieren mehrere Ärztekammern ihre Gutachterkommissionsverfahren, wobei die Online-Einreichung von Anträgen und die digitale Akteneinsicht für alle Beteiligten ermöglicht werden und kürzere Bearbeitungszeiten angestrebt sind. Die durchschnittliche Verfahrensdauer soll von derzeit 12–18 Monaten auf unter 12 Monate sinken. Für Ärzte bedeutet dies eine schnellere Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen und eine geringere zeitliche Belastung.

Hintergrund

Die Gutachterkommissionen sind bei den Landesärztekammern angesiedelt und arbeiten ehrenamtlich mit erfahrenen Fachärzten als Gutachtern. Das Verfahren ist für alle Beteiligten kostenfrei und hat eine hohe Akzeptanz bei Patienten und Ärzten. Die Teilnahme ist für den Arzt freiwillig, wird aber von den meisten Berufshaftpflichtversicherern empfohlen, da sie oft eine außergerichtliche Einigung ermöglicht.

Wann gilt das nicht?

In einigen Bundesländern bestehen Schlichtungsstellen statt Gutachterkommissionen mit leicht abweichenden Verfahrensregeln. Auch bei bereits laufenden Gerichtsverfahren kann die Gutachterkommission nicht mehr angerufen werden.

Ärzteversichert berät zur optimalen Vorgehensweise bei Behandlungsfehlervorwürfen und stellt sicher, dass die Berufshaftpflicht alle Verfahrenskosten abdeckt.

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