Erfahrene Ärzte empfehlen bei einem Behandlungsfehlervorwurf, sofort den Berufshaftpflichtversicherer zu informieren, die vollständige Behandlungsdokumentation zusammenzustellen und keine eigenständigen Schuldeingeständnisse abzugeben. Der wichtigste Tipp: das Gutachterkommissions-Verfahren als Chance zur außergerichtlichen Klärung betrachten und konstruktiv mitarbeiten. Viele Kollegen berichten, dass die Gutachterkommission in der Mehrheit der Fälle den Arzt entlastet und dadurch aufwendige Gerichtsverfahren vermeidet.

Hintergrund

Ärzte empfehlen, die Stellungnahme für die Gutachterkommission gemeinsam mit dem Haftpflichtversicherer und ggf. einem Fachanwalt für Medizinrecht zu erstellen. Die Dokumentation aller Behandlungsschritte, Aufklärungsgespräche und Befunde ist entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. In 70–75 % der Fälle wird kein Behandlungsfehler festgestellt.

Wann gilt das nicht?

Bei offensichtlichen schweren Behandlungsfehlern empfehlen Experten, eine direkte Regulierung über den Haftpflichtversicherer zu prüfen, statt das Gutachterkommissions-Verfahren abzuwarten. Auch bei strafrechtlichen Ermittlungen ist ein Fachanwalt zwingend erforderlich.

Ärzteversichert sorgt für eine lückenlose Berufshaftpflicht, die alle Kosten des Gutachterkommissions-Verfahrens und der anwaltlichen Vertretung übernimmt.

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