Die Gutachterkommission bietet als zentrale Vorteile ein kostenfreies Verfahren für Arzt und Patient, eine fachkompetente medizinische Bewertung durch erfahrene Kollegen und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung ohne öffentliches Verfahren. Als Nachteile stehen dem die fehlende rechtliche Verbindlichkeit der Entscheidung, die oft lange Verfahrensdauer von 12–18 Monaten und die Tatsache gegenüber, dass ein negativer Bescheid den Patienten nicht von einer Klage abhält. Insgesamt überwiegen die Vorteile für die Mehrzahl der Fälle.
Hintergrund
Vorteile umfassen auch die Vermeidung von Gerichtskosten und die niedrigere emotionale Belastung im Vergleich zum Gerichtsverfahren. Die Gutachterkommission kann zudem konstruktive Empfehlungen zur Verbesserung der Behandlungsqualität geben. Nachteile betreffen die regionale Unterschiedlichkeit der Verfahrensregeln und die begrenzte Zuständigkeit bei komplexen Schadensfällen.
Wann gilt das nicht?
Bei Schmerzensgeldansprüchen über 100.000 Euro empfehlen Experten eher den Gerichtsweg, da die Gutachterkommission nur den Behandlungsfehler feststellt, aber keine Schadenshöhe beziffert. Auch bei Eilfällen ist das Verfahren zu langsam.
Ärzteversichert empfiehlt eine Berufshaftpflicht mit umfassendem Rechtsschutz, die sowohl Gutachterkommissions-Verfahren als auch Gerichtsverfahren finanziell absichert.
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