Das ärztliche Haftungssystem bei Geburten bietet als zentralen Vorteil einen umfassenden Schutz von Mutter und Kind bei Behandlungsfehlern mit angemessener Entschädigung für Geburtsschäden. Als Nachteile stehen dem für Gynäkologen extrem hohe Berufshaftpflichtprämien (8.000–20.000 Euro jährlich), defensive Medizin mit steigender Sectio-Rate und erhebliche psychische Belastung bei Haftungsverfahren gegenüber. Das Haftungssystem beeinflusst die geburtshilfliche Versorgung in Deutschland maßgeblich.
Hintergrund
Die hohen Haftungsrisiken führen dazu, dass immer weniger Gynäkologen Geburtshilfe anbieten – mit negativen Folgen für die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Vorteile des Systems umfassen die Qualitätssicherung durch Dokumentationspflichten und den Anreiz zur leitliniengerechten Behandlung. Die Sectio-Rate ist in Deutschland auf über 30 % gestiegen, teilweise als Folge defensiver Medizin.
Wann gilt das nicht?
Gynäkologen in rein konservativer Tätigkeit (ohne Geburtshilfe) sind von den hohen Haftpflichtprämien nicht betroffen. Auch in Kliniken mit eigenem Haftpflichtschutz liegt die Prämienbelastung beim Träger.
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