Der häufigste Fehler bei der Abfallentsorgung in der Arztpraxis ist die falsche Zuordnung von infektiösem und nicht-infektiösem Abfall, die zu unnötig hohen Entsorgungskosten oder im schlimmsten Fall zu Hygieneverstößen und Bußgeldern führen kann. Weitere typische Fehler sind das Fehlen eines aktuellen Entsorgungskonzepts, mangelnde Personalschulung und die nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung von Abfallbehältern nach LAGA-Richtlinien. Eine korrekte Abfalltrennung spart Kosten und vermeidet rechtliche Risiken.

Hintergrund

Praxisabfälle werden nach der LAGA-Mitteilung 18 in verschiedene Abfallschlüssel eingeteilt: AS 18 01 01 (spitze/scharfe Gegenstände), AS 18 01 03 (infektiös) und AS 18 01 04 (hausmüllähnlich). Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für die Wahl des Entsorgungswegs und die Kosten. Das Entsorgungskonzept muss regelmäßig aktualisiert und bei Praxisbegehungen vorgelegt werden.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit geringem Abfallaufkommen (z. B. reine Beratungspraxen) unterliegen vereinfachten Anforderungen. Auch in Kliniken und MVZ übernimmt die Hygieneabteilung die zentrale Entsorgungsplanung.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Betriebshaftpflicht auf ausreichende Deckung für Umwelthaftungsrisiken zu prüfen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →