Der häufigste Fehler bei der Ärztekammer-Mitgliedschaft ist die verspätete Anmeldung nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit, die zu Nachforderungen und im Extremfall zu berufsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Weitere typische Fehler sind die Nichtüberprüfung des Beitragsbescheids (Beiträge richten sich nach dem Einkommen), die Vernachlässigung der Fortbildungspflicht und das Versäumnis, bei Kammerwechsel (Umzug in ein anderes Bundesland) die Ummeldung rechtzeitig vorzunehmen.

Hintergrund

Die Mitgliedschaft in der zuständigen Landesärztekammer ist für alle approbierten Ärzte Pflicht – unabhängig davon, ob sie klinisch oder nicht-klinisch tätig sind. Die Beiträge variieren je nach Kammer und Einkommen zwischen 200 und 1.500 Euro jährlich. Die Kammern bieten neben der Berufsaufsicht auch Fortbildungen, Rechtsberatung und Schlichtungsverfahren.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne Approbation (z. B. mit Berufserlaubnis) unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft. Auch Ärzte im Ruhestand können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsbefreit werden.

Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei allen Fragen rund um Berufsstart und Pflichtmitgliedschaften und sorgt für eine lückenlose Absicherung.

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