Der häufigste Fehler bei der Altersteilzeit für Ärzte ist die mangelnde Berechnung der Versorgungslücke, die durch reduzierte Versorgungswerk-Beiträge während der Altersteilzeit entsteht und zu dauerhaft niedrigeren Rentenansprüchen führt. Weitere typische Fehler sind die Nichtbeachtung steuerlicher Nachteile beim Blockmodell (Progressionsvorbehalt des Aufstockungsbetrags), die fehlende Absicherung des Arbeitgeberwertguthabens gegen Insolvenz und die zu späte Beantragung der Altersteilzeit.

Hintergrund

Beim Blockmodell arbeitet der Arzt in der ersten Hälfte voll und ist in der zweiten Hälfte freigestellt – bei durchgehend halbem Gehalt plus Aufstockung. Die Versorgungswerk-Beiträge werden auf Basis des reduzierten Gehalts berechnet, was die spätere Rente mindert. Eine Sonderzahlung ins Versorgungswerk kann diese Lücke teilweise schließen.

Wann gilt das nicht?

Für niedergelassene Ärzte gibt es keine klassische Altersteilzeit – hier wird der Ausstieg durch schrittweise Praxisverkleinerung realisiert. Auch Ärzte unter 55 Jahren haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Altersteilzeit.

Ärzteversichert berechnet die Versorgungslücke durch Altersteilzeit und empfiehlt Ausgleichsmaßnahmen für eine finanziell sichere Ruhestandsplanung.

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