Der häufigste Fehler bei ambulanten Leistungen in der PKV ist die Nichtbeachtung von Erstattungsgrenzen für Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie), Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte) und Vorsorgeuntersuchungen, die je nach Tarif stark variieren. Weitere typische Fehler sind das Versäumnis, Arztrechnungen auf korrekte GOÄ-Ziffern und Steigerungssätze zu prüfen, die Nichteinreichung erstattungsfähiger Leistungen innerhalb der Frist und die fehlende Vorabklärung teurer Behandlungen mit dem Versicherer.

Hintergrund

PKV-Tarife unterscheiden sich erheblich in der ambulanten Erstattung: Premiumtarife erstatten 100 % ohne Begrenzung, Basitarife haben Höchstgrenzen für Arznei- und Heilmittel. Ärzte sollten ihren Tarif auf Erstattungsgrenzen für Psychotherapie, Vorsorge und alternative Heilmethoden prüfen, bevor sie Behandlungen in Anspruch nehmen.

Wann gilt das nicht?

In offenen Premiumtarifen ohne Erstattungsbegrenzungen sind die meisten genannten Fehler weniger relevant. Auch bei Beihilfeberechtigten mit Restkostenversicherung gelten andere Erstattungsregeln.

Ärzteversichert analysiert den bestehenden PKV-Tarif auf ambulante Leistungslücken und empfiehlt bei Bedarf einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG.

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