Der häufigste Fehler bei der Anästhesie-Haftpflicht ist eine zu niedrige Deckungssumme, da Anästhesie-Schadensfälle (Hypoxie, Intubationsschäden, anaphylaktische Reaktionen) schnell siebenstellige Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Weitere typische Fehler sind die fehlende Abdeckung von Sedierungen außerhalb des OP-Settings, die Nichtversicherung von Off-Label-Anwendungen und die Annahme, dass die Klinik-Haftpflicht alle persönlichen Risiken abdeckt.
Hintergrund
Anästhesisten gehören zu den Hochrisiko-Fachgruppen in der Berufshaftpflicht. Eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall ist empfehlenswert, bei geburtshilflicher Anästhesie mindestens 10 Millionen Euro. Auch die Abdeckung von Schmerztherapie, Notfallmedizin und ambulanter Sedierung sollte im Vertrag enthalten sein.
Wann gilt das nicht?
Anästhesisten in rein beratender oder gutachterlicher Tätigkeit haben ein geringeres Haftungsrisiko. Auch angestellte Anästhesisten mit umfassender Dienstherrenhaftung sind teilweise über den Arbeitgeber abgesichert – eine persönliche Police ist dennoch empfehlenswert.
Ärzteversichert findet für Anästhesisten die optimale Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme und umfassendem Tätigkeitsschutz.
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