Der häufigste Fehler bei der Anstellung im MVZ ist das Unterschreiben des Arbeitsvertrags ohne juristische Prüfung, wobei insbesondere Wettbewerbsverbote, Gewinnbeteiligungsklauseln, Kündigungsfristen und Nebentätigkeitsregelungen stark variieren und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Weitere typische Fehler sind die Nichtbeachtung der Versorgungswerk-Anmeldung und DRV-Befreiung, das Versäumnis, Weiterbildungsmöglichkeiten vertraglich zu fixieren, und die fehlende Prüfung der Berufshaftpflicht-Deckung durch das MVZ.

Hintergrund

MVZ-Arbeitsverträge unterscheiden sich erheblich von Klinik-Tarifverträgen: Gehalt, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen sind individuell verhandelbar. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote können den späteren Schritt in die Niederlassung in der Region erschweren. Die Berufshaftpflicht wird zwar meist vom MVZ gestellt, sollte aber auf ausreichende Deckung und persönlichen Schutz geprüft werden.

Wann gilt das nicht?

In tarifgebundenen MVZ (z. B. kommunale Träger) sind die Vertragsbedingungen standardisiert und die genannten Risiken geringer. Auch bei kurzen befristeten Verträgen sind Wettbewerbsverbote oft unwirksam.

Ärzteversichert prüft den MVZ-Arbeitsvertrag auf Versicherungslücken und stellt die optimale persönliche Absicherung sicher.

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