Der häufigste Fehler im Umgang mit Antibiotikaresistenz ist die kalkulierte Breitspektrum-Antibiose ohne vorherige Erregerdiagnostik, wenn eine gezielte Therapie nach Antibiogramm medizinisch möglich und zeitlich vertretbar wäre. Weitere typische Fehler sind die Verordnung von Antibiotika bei viralen Infekten auf Patientenwunsch, zu kurze oder zu lange Therapiedauern und die fehlende Berücksichtigung lokaler Resistenzdaten bei der Wahl des Antibiotikums.
Hintergrund
Antibiotikaresistenzen sind ein wachsendes Problem im ambulanten und stationären Bereich. Die S3-Leitlinie zur Antibiotikatherapie empfiehlt eine rationale Antibiotikaverordnung mit möglichst schmalem Spektrum. Praxen sollten die lokalen Resistenzstatistiken der zuständigen Landesgesundheitsbehörde kennen und in die Therapieentscheidung einbeziehen.
Wann gilt das nicht?
Bei lebensbedrohlichen Infektionen (Sepsis, Meningitis) ist eine sofortige empirische Breitspektrum-Therapie vor dem Erregernachweis medizinisch geboten. Auch bei klar diagnostizierten bakteriellen Infektionen mit bekanntem Erregerspektrum kann auf eine individuelle Resistenztestung verzichtet werden.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass fehlerhafte Antibiotikaverordnungen haftungsrechtliche Konsequenzen haben können und eine leistungsstarke Berufshaftpflicht unverzichtbar ist.
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