Der häufigste Fehler bei der Approbation ist die zu späte Antragstellung, da die Bearbeitungszeit bei den Approbationsbehörden zwei bis vier Monate betragen kann und ohne gültige Approbation keine ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden darf. Weitere typische Fehler sind unvollständige Unterlagen (fehlende beglaubigte Kopien, Führungszeugnis nicht aktuell), die Verwechslung von Approbation und Berufserlaubnis und das Versäumnis, die Approbation bei Umzug in ein anderes Bundesland umzuregistrieren.
Hintergrund
Für die Approbation als Arzt sind nach der Bundesärzteordnung folgende Unterlagen erforderlich: Zeugnis über die ärztliche Prüfung, Identitätsnachweis, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Gesundheitszeugnis und ggf. Nachweise über die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse. Die Zuständigkeit liegt bei der Approbationsbehörde des Bundeslandes.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit ausländischen Abschlüssen gelten erweiterte Anforderungen (Kenntnisprüfung, Sprachnachweis). Auch bei Wiedereinstieg nach längerer Berufspause können zusätzliche Nachweise verlangt werden.
Ärzteversichert berät Berufseinsteiger zur umfassenden Absicherung ab dem ersten Tag der ärztlichen Tätigkeit – einschließlich Berufshaftpflicht und BU-Versicherung.
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