Der häufigste Fehler beim Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist das Fehlen einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu Bußgeldern und Auflagen führen kann. Weitere typische Fehler sind die mangelnde Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrillen), die fehlende jährliche Unterweisung der Mitarbeiter und die Nichtbeachtung der Mutterschutzvorschriften für schwangere MFA.

Hintergrund

Die Gefährdungsbeurteilung muss alle relevanten Risiken am Arbeitsplatz erfassen: Biostoffe, Gefahrstoffe, physische Belastungen, psychische Belastungen und Unfallgefahren. Sie muss schriftlich dokumentiert und bei wesentlichen Änderungen (neue Geräte, neue Mitarbeiter, Umzug) aktualisiert werden. Die BGW bietet kostenlose Handlungshilfen für Arztpraxen an.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne Angestellte (Einzelpraxis ohne MFA) unterliegen nur eingeschränkten Arbeitsschutzpflichten. Auch für rein beratende Tätigkeiten ohne Patientenkontakt sind die Anforderungen geringer.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, den Arbeitsschutz als Teil des Risikomanagements zu betrachten und die Betriebshaftpflicht auf Deckung von Arbeitsschutzmängeln zu prüfen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →