Der häufigste Fehler beim Arbeitsvertrag für MFA ist die Vereinbarung eines Gehalts unterhalb des geltenden Gehaltstarifvertrags für Medizinische Fachangestellte, was bei tarifgebundenen Praxen unwirksam ist und zu Nachforderungen führen kann. Weitere typische Fehler sind fehlende oder unwirksame Überstundenregelungen, pauschale Befristungsklauseln ohne sachlichen Grund und die Nichtbeachtung der 6-monatigen Probezeit-Höchstdauer.
Hintergrund
Der Gehaltstarifvertrag MFA wird zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MFA und dem Verband medizinischer Fachberufe verhandelt. Auch nicht-tarifgebundene Praxen orientieren sich in der Regel am Tarif, da das Gehalt marktüblich sein muss. Überstundenklauseln, die eine Pauschalabgeltung ohne Begrenzung vorsehen, sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam.
Wann gilt das nicht?
Für leitende MFA oder Praxismanagerinnen mit außertariflichem Gehalt gelten andere Vertragsstandards. Auch bei geringfügig Beschäftigten (Minijob) gelten vereinfachte Vertragsanforderungen.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern einen Praxis-Rechtsschutz, der arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung bei Personalstreitigkeiten umfasst.
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