Der häufigste Fehler beim Arbeitszeitgesetz in der Arztpraxis ist die Nichteinhaltung der 11-stündigen Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen, insbesondere wenn Mitarbeiter nach Abendsprechstunden am nächsten Morgen wieder arbeiten müssen. Weitere typische Fehler sind die fehlende Dokumentation von Überstunden, die Nichteinhaltung der Pausenregelungen (30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit) und die Überschreitung der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden.

Hintergrund

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle MFA und Praxismitarbeiter. Die Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Werktag, kann aber auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden.

Wann gilt das nicht?

Für Praxisinhaber als Selbstständige gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Auch leitende Angestellte mit eigenständiger Einstellungs- und Entlassungsbefugnis sind vom ArbZG ausgenommen.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Arbeitszeitdokumentation digital zu führen und einen Praxis-Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Fragen abzuschließen.

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