Der häufigste Fehler bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist eine zu niedrige Deckungssumme – bei schweren Behandlungsfehlern mit dauerhafter Behinderung können Schadensersatzforderungen leicht 3–5 Millionen Euro übersteigen, während viele Policen nur 1–3 Millionen Euro abdecken. Ebenso kritisch ist die fehlende Nachhaftung (Nachmeldefrist), die nach Vertragsende eingetretene Spätschäden absichert.
Hintergrund
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene Ärzte nach den Berufsordnungen der Landesärztekammern verpflichtend. Empfohlene Deckungssummen: mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, für operative Fachrichtungen (Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie) 10 Millionen Euro oder mehr. Häufige Fehler: Nicht alle Tätigkeitsbereiche sind versichert (z. B. Gutachtertätigkeit, Notdienst, Telemedizin), Nebentätigkeiten sind nicht gemeldet, oder die Versicherung deckt nur Einzelpraxis, nicht aber eine BAG-Beteiligung ab.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinikärzte sind in der Regel über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses mitversichert. Allerdings empfiehlt sich auch hier eine Prüfung, ob die Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit und Regressansprüchen des Arbeitgebers greift.
Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichtversicherungen speziell für Ärzte und stellt sicher, dass Deckungssumme, Tätigkeitsumfang und Nachhaftung zum individuellen Risikoprofil passen.
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