Der häufigste Fehler bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist eine zu niedrige BU-Rente, die im Ernstfall nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten – als Faustregel sollten mindestens 60–80 % des Nettoeinkommens abgesichert sein, was bei Fachärzten häufig 4.000–6.000 Euro monatlich bedeutet. Ebenso kritisch ist das Fehlen einer echten Verzichtserklärung auf abstrakte Verweisung.
Hintergrund
Ärzte gehören aufgrund ihrer hochspezialisierten Tätigkeit zu den Berufsgruppen, bei denen eine abstrakte Verweisung auf andere Berufe besonders problematisch ist. Ein Chirurg mit Handverletzung kann nicht einfach auf eine Verwaltungstätigkeit verwiesen werden. Wichtige Vertragsbausteine: Dienstunfähigkeitsklausel (für Beamte und Vertragsärzte), Infektionsklausel (bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot), Nachversicherungsgarantie und dynamische Anpassung. Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – verschwiegene Vorerkrankungen gefährden den gesamten Versicherungsschutz.
Wann gilt das nicht?
Ärzte kurz vor dem Ruhestand (ab 55–60 Jahren) sollten prüfen, ob die BU-Versicherung noch wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob das angesparte Vermögen ausreicht. Bei sehr kurzer Restlaufzeit können die Beiträge den Nutzen übersteigen.
Ärzteversichert vergleicht BU-Tarife speziell für Ärzte und achtet auf die Klauseln, die für die ärztliche Tätigkeit entscheidend sind.
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