Der häufigste Fehler beim Beschwerdemanagement in der Arztpraxis ist das Fehlen eines strukturierten Prozesses zur Annahme, Dokumentation und Bearbeitung von Patientenbeschwerden – ohne diesen eskalieren Konflikte schnell zu negativen Online-Bewertungen, Kammer-Beschwerden oder Schadensersatzforderungen. Viele Praxen reagieren defensiv statt lösungsorientiert, was die Situation verschärft.

Hintergrund

Ein funktionierendes Beschwerdemanagement umfasst vier Schritte: Annahme der Beschwerde (zeitnah, empathisch, ohne Schuldzuweisung), Dokumentation (schriftlich mit Datum, Inhalt und betroffenen Personen), Bearbeitung (interne Prüfung, Rücksprache mit Beteiligten) und Rückmeldung an den Patienten. Im Rahmen des QM-Systems nach § 135a SGB V sind Arztpraxen ohnehin verpflichtet, ein Beschwerdemanagement zu implementieren. Beschwerden über Behandlungsfehler sollten sofort an die Berufshaftpflichtversicherung gemeldet werden – ein häufiger Fehler ist die verspätete Meldung, die den Versicherungsschutz gefährden kann.

Wann gilt das nicht?

Sachlich unbegründete oder beleidigend vorgetragene Beschwerden müssen nicht inhaltlich beantwortet werden. Bei offensichtlich missbräuchlichen Bewertungen auf Online-Portalen steht dem Arzt ein Löschungsanspruch zu.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, das Beschwerdemanagement mit dem Versicherungsschutz zu verzahnen und meldepflichtige Vorfälle frühzeitig an den Haftpflichtversicherer zu kommunizieren.

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