Der häufigste Fehler bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Ärzte ist die Wahl eines kostenintensiven Durchführungswegs mit niedrigen Garantiezinsen, ohne die Auswirkungen auf die spätere Sozialversicherungspflicht der Auszahlung zu berücksichtigen – seit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz sind bAV-Renten zwar teilweise entlastet, aber weiterhin beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Angestellte Ärzte unterschätzen zudem häufig, dass die Entgeltumwandlung ihre Ansprüche an das Versorgungswerk mindert.

Hintergrund

Die fünf Durchführungswege der bAV (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage) unterscheiden sich erheblich in Kosten, Flexibilität und steuerlicher Behandlung. Für angestellte Ärzte ist die Direktversicherung der häufigste Weg: 2026 können bis zu 604 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Die Kehrseite: Die Entgeltumwandlung reduziert das Bruttogehalt und damit die Beiträge zum Versorgungswerk. Praxisinhaber als Arbeitgeber müssen seit 2022 einen Zuschuss von 15 % leisten.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte ohne Angestelltenverhältnis können keine klassische bAV nutzen – hier sind Rürup-Verträge, private Rentenversicherungen oder die Erhöhung der Versorgungswerk-Beiträge die Alternativen. Ärzte mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren weniger von der SV-Ersparnis.

Ärzteversichert analysiert, ob eine bAV für den individuellen Arzt sinnvoll ist oder andere Vorsorgewege effizienter zum Ziel führen.

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