Der häufigste Fehler bei Betriebshaftpflicht-Erweiterungen ist die Annahme, dass die Standardpolice alle praxisrelevanten Risiken abdeckt – tatsächlich sind Schlüsselverlust-Schäden, Umwelthaftpflicht, Mietsachschäden am Praxisgebäude und Cyber-Haftpflicht in vielen Basistarifen nicht oder nur eingeschränkt enthalten. Praxisinhaber prüfen ihren bestehenden Schutz oft erst nach einem Schadenfall.
Hintergrund
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Arztpraxen deckt grundsätzlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Praxisbetrieb entstehen. Wichtige Erweiterungen: Schlüsselverlust (relevant bei gemieteten Praxisräumen – Schließanlagenwechsel kann 10.000–30.000 Euro kosten), Umwelthaftpflicht (bei Röntgenchemikalien, Desinfektionsmitteln), erweiterte Produkthaftpflicht (bei Eigenherstellung von Medizinprodukten), Mietsachschäden und die Mitversicherung von Praktikanten und Hospitanten. Die Cyber-Haftpflicht schützt bei Datenschutzverletzungen nach DSGVO.
Wann gilt das nicht?
Kleinere Praxen ohne Angestellte, ohne gemietete Räume und ohne besondere Gefahrstoffe kommen oft mit einer Standard-Betriebshaftpflicht aus. Bei reiner Telemedizin-Tätigkeit entfallen viele gebäudebezogene Erweiterungen.
Ärzteversichert analysiert den bestehenden Betriebshaftpflichtschutz und identifiziert gezielt Deckungslücken, die durch passgenaue Erweiterungen geschlossen werden sollten.
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