Der häufigste Fehler bei der Betriebsunterbrechungsversicherung für Arztpraxen ist eine zu niedrige Versicherungssumme, die den tatsächlichen Ertragsausfall nicht deckt – viele Praxen versichern nur die Sachkosten, vergessen aber den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Fixkosten wie Miete, Gehälter und Leasingraten. Eine Unterversicherung führt im Schadenfall zur anteiligen Kürzung der Leistung.

Hintergrund

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Praxisausfallversicherung) leistet, wenn die Praxis durch einen versicherten Sachschaden (Brand, Wasserschaden, Einbruch) vorübergehend nicht betrieben werden kann. Die Versicherungssumme sollte dem Jahresrohertrag entsprechen (Umsatz minus Wareneinsatz). Die Haftzeit beträgt typischerweise 6–12 Monate. Häufige Fehler: keine Anpassung der Versicherungssumme bei steigenden Umsätzen, Verwechslung mit der Krankentagegeldversicherung (die nur bei Erkrankung des Arztes leistet) und fehlende Deckung für Maschinenbruch bei teuren Medizingeräten.

Wann gilt das nicht?

Betriebsunterbrechungen durch Erkrankung des Praxisinhabers erfordern eine separate Krankentagegeld- oder Praxisausfallversicherung. Schäden durch Pandemien oder behördliche Anordnungen sind nur über eine Betriebsschließungsversicherung abgedeckt.

Ärzteversichert berechnet die optimale Versicherungssumme auf Basis der tatsächlichen Praxiskennzahlen und schließt Deckungslücken in der Betriebsunterbrechungsversicherung.

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