Der häufigste Fehler beim Brandschutz in der Arztpraxis ist die unterlassene regelmäßige Wartung der Feuerlöscher und Brandmelder – Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre geprüft werden, und Brandmelder benötigen jährliche Funktionskontrollen, was in vielen Praxen vergessen wird. Mängel im Brandschutz können nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch dazu führen, dass der Gebäude- und Inhaltsversicherer die Leistung wegen Obliegenheitsverletzung kürzt.
Hintergrund
Die Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Landesbauordnungen und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2). Arztpraxen müssen einen Flucht- und Rettungsplan aushängen, ausreichend gekennzeichnete Feuerlöscher vorhalten und Mitarbeiter regelmäßig unterweisen. Besondere Risiken in Arztpraxen: Sauerstoffflaschen, elektrische Medizingeräte, brennbare Desinfektionsmittel und Röntgenchemikalien. Die Brandschutzunterweisung muss mindestens einmal jährlich dokumentiert werden.
Wann gilt das nicht?
Für sehr kleine Praxen ohne Mitarbeiter in gemieteten Räumen übernimmt häufig der Vermieter die baulichen Brandschutzmaßnahmen. Die betrieblichen Pflichten (Feuerlöscher, Unterweisung) verbleiben jedoch immer beim Praxisinhaber.
Ärzteversichert achtet bei der Praxisabsicherung darauf, dass die Obliegenheiten aus Gebäude- und Inhaltsversicherung zum Brandschutz bekannt sind und eingehalten werden.
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