Der häufigste Fehler bei der BU-Antragstellung für Ärzte ist die unvollständige oder ungenaue Beantwortung der Gesundheitsfragen, verschweigt der Antragsteller relevante Vorerkrankungen, Arztbesuche oder Therapien, kann der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung anfechten und die Leistung vollständig verweigern. Auch vermeintlich harmlose Angaben wie gelegentliche Rückenschmerzen oder psychotherapeutische Sitzungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.

Hintergrund

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG verpflichtet den Antragsteller, alle gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Abfragezeitraum beträgt je nach Versicherer 3–10 Jahre. Ärzte sollten vor der Antragstellung alle Patientenakten bei ihren behandelnden Ärzten anfordern, um keine Diagnosen zu vergessen. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern ist empfehlenswert, da sie keine Datenspuren hinterlässt und zeigt, welcher Versicherer zu welchen Konditionen annimmt.

Wann gilt das nicht?

Nach Ablauf der Fristen (§ 21 VVG: 5 Jahre bei fahrlässiger Falschangabe, 10 Jahre bei Vorsatz) kann der Versicherer den Vertrag nicht mehr anfechten. Bei vereinfachten Gesundheitsfragen (z. B. über Gruppenverträge) ist der Umfang der Anzeigepflicht eingeschränkt.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der BU-Antragstellung und führt anonyme Risikovoranfragen durch, um den optimalen Versicherer mit den besten Annahmekonditionen zu identifizieren.

Die Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte ein kritischer Schritt. Fehler bei den Gesundheitsangaben können zur Anfechtung oder Leistungsverweigerung im Leistungsfall führen.

Hintergrund

Folgende Aspekte sind bei der BU-Antragstellung für Ärzte besonders wichtig:

  • Gesundheitsfragen: Alle Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Zeitraum der Rückfragen variiert je nach Versicherer zwischen 5 und 10 Jahren.
  • Vorerkrankungen: Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und Rückenprobleme sind die häufigsten Ausschlussgründe. Bestehende Erkrankungen können mit Risikoausschluss oder Risikozuschlag versichert werden.
  • Anonyme Voranfrage: Spezialisierte Makler können anonym Voranfragen bei mehreren Versicherern stellen, um die Annahmebereitschaft zu prüfen, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.
  • Antragstaktik: Die Reihenfolge der angefragten Versicherer und die Formulierung der Gesundheitsangaben können die Annahmechancen beeinflussen.

Ärzte sind besonders betroffen, weil berufsbedingte Belastungen (Nadelstichverletzungen, Hepatitis-Exposition, psychische Belastung) bei manchen Versicherern zu erhöhten Risikobeiträgen führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Anonyme Voranfrage stellen lassen: Lassen Sie vor dem offiziellen Antrag anonym anfragen. Abgelehnte Anträge müssen in der Zukunft gegenüber anderen Versicherern angegeben werden.
  2. Arztberichte vollständig beiziehen: Kennen Sie Ihre eigenen Krankenunterlagen, bevor Sie den Antrag ausfüllen. Widersprüche zwischen Angaben und Unterlagen sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
  3. Auf Nachfragerechte achten: Versicherer dürfen nur nach bestimmten Vorerkrankungen in festgelegten Zeiträumen fragen. Fragen außerhalb des zulässigen Rahmens müssen nicht beantwortet werden.
  4. Beratung durch Spezialisten: Ärzteversichert kennt die Annahmepolitiken aller relevanten BU-Versicherer und begleitet Sie professionell durch den Antragsprozess.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →