Der häufigste Fehler bei der BU-Absicherung gegen psychische Erkrankungen ist die Verschweigung früherer psychotherapeutischer Behandlungen oder Diagnosen bei der Antragstellung – selbst abgeschlossene Therapien können zu Ausschlussklauseln oder Risikozuschlägen führen, und verschwiegene Behandlungen berechtigen den Versicherer zur Vertragsanfechtung. Psychische Erkrankungen sind mit rund 30 % die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Ärzten.

Hintergrund

Burnout, Depressionen und Angststörungen treffen Ärzte überdurchschnittlich häufig – hohe Arbeitsbelastung, emotionale Beanspruchung und Verantwortungsdruck sind Risikofaktoren. Die BU-Versicherung prüft bei psychischen Erkrankungen besonders kritisch: Der Versicherte muss nachweisen, dass er seinen konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Ärztliche Gutachten und Therapiedokumentation sind entscheidend. Ein häufiger Fehler im Leistungsfall: keine zeitnahe fachärztliche Dokumentation der Symptome und funktionellen Einschränkungen.

Wann gilt das nicht?

Kurzfristige Belastungsreaktionen oder situative Krisen begründen in der Regel keine Berufsunfähigkeit. Wenn eine psychische Erkrankung durch Therapie vollständig remittiert und der Arzt wieder voll arbeitsfähig ist, endet der BU-Leistungsanspruch.

Ärzteversichert berät Ärzte transparent zur BU-Antragstellung bei psychischen Vorerkrankungen und identifiziert Versicherer mit besonders fairen Annahmerichtlinien.

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