Der häufigste Fehler im BU-Leistungsfall ist die zu späte Meldung beim Versicherer – viele Ärzte warten monatelang in der Hoffnung auf Besserung, während die Versicherungsbedingungen eine unverzügliche Anzeige verlangen und eine verspätete Meldung die Nachweisführung erheblich erschwert. Ebenso problematisch ist die Kommunikation mit dem Versicherer ohne fachkundige Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Hintergrund
Der BU-Leistungsantrag erfordert eine detaillierte Darstellung der konkreten Tätigkeit, der gesundheitlichen Einschränkungen und des Zusammenhangs zwischen beidem. Der Versicherer beauftragt regelmäßig eigene Gutachter und prüft alle verfügbaren Gesundheitsdaten. Fehler im Leistungsantrag: zu allgemeine Tätigkeitsbeschreibung, fehlende Belege (Arztberichte, Befunde, Therapiedokumentation), Unterzeichnung pauschaler Schweigepflichtentbindungen ohne Einschränkung und widersprüchliche Angaben in verschiedenen Formularen.
Wann gilt das nicht?
Bei eindeutigen Fällen (z. B. vollständige Querschnittslähmung eines Chirurgen) ist die Leistungsprüfung in der Regel unkompliziert. Tarife mit vereinfachtem Leistungsantrag bei über 67-prozentiger Berufsunfähigkeit verkürzen das Verfahren.
Ärzteversichert begleitet Ärzte im BU-Leistungsfall von der Erstmeldung bis zur Leistungsbewilligung und koordiniert die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten.
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