Der häufigste Fehler bei der BU-Nachversicherungsgarantie ist das Versäumen der Meldefrist – die meisten Tarife verlangen, dass der Erhöhungsanlass (Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung, Niederlassung) innerhalb von sechs Monaten angezeigt wird, andernfalls verfällt der Anspruch auf Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung unwiderruflich. Viele Ärzte wissen nicht einmal, welche Anlässe in ihrem Tarif als Nachversicherungsgrund gelten.

Hintergrund

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt eine Erhöhung der BU-Rente ohne neue Gesundheitsfragen bei definierten Ereignissen: Einkommenserhöhung (z. B. Facharztanerkennung, Oberarztstelle), Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Niederlassung), Immobilienerwerb. Die Erhöhung ist meist auf 50–100 % der ursprünglichen BU-Rente oder einen festen Euro-Betrag begrenzt. Fehler: Die Nachversicherung wird mit der Dynamik verwechselt, Anlässe werden nicht dokumentiert oder die Erhöhung wird aus Kostengründen aufgeschoben.

Wann gilt das nicht?

Nach einem bestimmten Alter (meist 45–50 Jahre) erlischt die Nachversicherungsgarantie unabhängig von Anlässen. Wenn bereits eine BU-Leistung bezogen wird, ist keine Nachversicherung mehr möglich.

Ärzteversichert erinnert Ärzte aktiv an Nachversicherungsfristen und unterstützt bei der fristgerechten Umsetzung der BU-Erhöhung.

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