Der häufigste Fehler bei der BU-Tarifauswahl für Ärzte ist die rein preisorientierte Entscheidung ohne Berücksichtigung der Vertragsbedingungen – der günstigste Tarif enthält häufig Klauseln wie abstrakte Verweisung, fehlende Infektionsklausel oder eingeschränkte Nachversicherung, die im Leistungsfall den Schutz wertlos machen können. Gleichzeitig übersehen viele Ärzte die erheblichen Unterschiede in der Leistungspraxis der Versicherer.
Hintergrund
Bei der BU-Tarifauswahl sollten Ärzte neben dem Beitrag folgende Kriterien prüfen: Leistungsquote des Versicherers (Anteil anerkannter Leistungsfälle), Verzicht auf abstrakte Verweisung, Infektionsklausel, echte Umorganisationsklausel für Niedergelassene, Nachversicherungsgarantie, Dynamik, Karenzzeit und Prognosezeitraum. Ratings von Morgen & Morgen, Franke & Bornberg oder Stiftung Warentest bewerten die Bedingungsqualität. Ein guter BU-Tarif für Ärzte sollte in allen relevanten Ratings die Bestnote erreichen.
Wann gilt das nicht?
Für ältere Ärzte kurz vor dem Ruhestand kann ein günstigerer Tarif mit kürzerer Restlaufzeit ausreichen. Bei bestehenden Vorerkrankungen ist die Annahmepolitik des Versicherers oft wichtiger als die Bedingungsqualität.
Ärzteversichert vergleicht BU-Tarife anhand eines ärztespezifischen Kriterienkatalogs und berücksichtigt neben den Bedingungen auch die Leistungsregulierungspraxis der Versicherer.
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