Der häufigste Fehler bei der Berechnung der BU-Versicherungssumme für Ärzte ist die Orientierung am Bruttoeinkommen statt am tatsächlichen Absicherungsbedarf, die BU-Rente wird als Einkommen versteuert, sodass die Netto-BU-Rente deutlich niedriger ausfällt als die versicherte Summe. Niedergelassene Ärzte vergessen zudem häufig, die weiterlaufenden Praxiskosten in die Berechnung einzubeziehen.

Hintergrund

Die BU-Versicherungssumme sollte 60–80 % des Nettoeinkommens absichern. Für niedergelassene Ärzte gilt: Die BU-Rente muss nicht nur den Lebensunterhalt decken, sondern auch Praxiskosten (Miete, Gehälter, Leasingraten) während der Übergangsphase. Die Berechnung: Nettoeinkommen plus weiterlaufende Fixkosten minus Versorgungswerk-Rente (falls vorhanden) minus Erträge aus Vermögen. Viele Versicherer begrenzen die BU-Rente auf 60–70 % des Bruttoeinkommens, bei hohen Einkommen muss ggf. bei mehreren Versicherern versichert werden (Teilungsverfahren).

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit hohem liquiden Vermögen oder vollständig abbezahlter Immobilie benötigen möglicherweise eine geringere BU-Rente. Bei angestellten Ärzten ohne Praxiskosten entfällt die Fixkostenkomponente in der Berechnung.

Ärzteversichert erstellt eine individuelle BU-Bedarfsanalyse, die Einkommen, Praxiskosten, Versorgungswerk-Ansprüche und Vermögenssituation des Arztes berücksichtigt.

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