Der häufigste Fehler bei der Berechnung der BU-Versicherungssumme für Ärzte ist die Orientierung am Bruttoeinkommen statt am tatsächlichen Absicherungsbedarf – die BU-Rente wird als Einkommen versteuert, sodass die Netto-BU-Rente deutlich niedriger ausfällt als die versicherte Summe. Niedergelassene Ärzte vergessen zudem häufig, die weiterlaufenden Praxiskosten in die Berechnung einzubeziehen.

Hintergrund

Die BU-Versicherungssumme sollte 60–80 % des Nettoeinkommens absichern. Für niedergelassene Ärzte gilt: Die BU-Rente muss nicht nur den Lebensunterhalt decken, sondern auch Praxiskosten (Miete, Gehälter, Leasingraten) während der Übergangsphase. Die Berechnung: Nettoeinkommen plus weiterlaufende Fixkosten minus Versorgungswerk-Rente (falls vorhanden) minus Erträge aus Vermögen. Viele Versicherer begrenzen die BU-Rente auf 60–70 % des Bruttoeinkommens – bei hohen Einkommen muss ggf. bei mehreren Versicherern versichert werden (Teilungsverfahren).

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit hohem liquiden Vermögen oder vollständig abbezahlter Immobilie benötigen möglicherweise eine geringere BU-Rente. Bei angestellten Ärzten ohne Praxiskosten entfällt die Fixkostenkomponente in der Berechnung.

Ärzteversichert erstellt eine individuelle BU-Bedarfsanalyse, die Einkommen, Praxiskosten, Versorgungswerk-Ansprüche und Vermögenssituation des Arztes berücksichtigt.

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