Der häufigste Fehler beim Vergleich von BU und Grundfähigkeitsversicherung für Ärzte ist die Wahl der günstigeren Grundfähigkeitsversicherung aus Kostengründen, obwohl diese für akademische Heilberufe gravierende Schutzlücken aufweist. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nur bei Verlust definierter körperlicher Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Greifen), nicht aber bei psychischen Erkrankungen – der häufigsten BU-Ursache bei Ärzten.
Hintergrund
Die BU-Versicherung prüft, ob der Versicherte seinen konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Die Grundfähigkeitsversicherung prüft dagegen nur, ob bestimmte physische Fähigkeiten verloren sind – unabhängig vom Beruf. Für Ärzte ist der Unterschied entscheidend: Ein Psychiater mit schwerer Depression ist berufsunfähig, hat aber keine eingeschränkte Grundfähigkeit. Ein Chirurg mit leichtem Tremor kann noch gehen und greifen, aber nicht mehr operieren. Die BU kostet für Ärzte in Risikogruppe 1 etwa 80–150 Euro pro Monat bei 3.000 Euro BU-Rente – die Grundfähigkeitsversicherung ist ca. 30–50 % günstiger, aber erheblich leistungsschwächer.
Wann gilt das nicht?
Wenn eine BU-Versicherung aufgrund schwerer Vorerkrankungen nicht möglich ist, kann die Grundfähigkeitsversicherung als Notlösung dienen. Auch als Ergänzung zur BU (zweite Absicherungsschicht) kann sie sinnvoll sein.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in der Regel die vollwertige BU-Versicherung und setzt die Grundfähigkeitsversicherung nur ein, wenn die BU nicht zu vertretbaren Konditionen möglich ist.
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