Der häufigste Fehler bei der KV-Budgetierung ist die unzureichende Kenntnis des eigenen Regelleistungsvolumens (RLV) und der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV), wodurch Ärzte Leistungen erbringen, die über das Budget hinausgehen und nur zu einem Bruchteil des Orientierungspunktwerts vergütet werden. Viele niedergelassene Ärzte überwachen ihr Budget nicht quartalsbegleitend und bemerken die Überschreitung erst bei der Honorarabrechnung.
Hintergrund
Die KV-Budgetierung basiert auf dem Regelleistungsvolumen, das sich aus der Fallzahl und dem fachgruppenspezifischen Fallwert errechnet. Leistungen innerhalb des RLV werden zum vollen Orientierungspunktwert vergütet, darüber hinausgehende Leistungen nur mit einem abgestaffelten Wert (oft nur 30–50 % des regulären Punktwerts). Zusätzlich gibt es QZV für bestimmte Qualifikationen (z. B. Sonografie, Psychotherapie) und freie Leistungen ohne Budgetbegrenzung. Fehler: Keine quartalsweise Budget-Überwachung, fehlende Beantragung von QZV trotz Qualifikation, Nichtnutzung budgetbefreiter Leistungen.
Wann gilt das nicht?
Privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Zulassung unterliegen keiner Budgetierung. Einige Leistungen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, DMP-Leistungen) sind budgetfrei und werden unabhängig vom RLV vergütet.
Ärzteversichert berücksichtigt bei der Finanzplanung für niedergelassene Ärzte die KV-Budgetierung und deren Auswirkungen auf das erzielbare Einkommen.
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