Der häufigste Fehler bei der Haftung für Operationsfehler in der Chirurgie ist eine unzureichende präoperative Aufklärung – fehlt die nachweisbare individuelle Risikoaufklärung über den konkreten Eingriff, haftet der Chirurg selbst bei fachgerecht durchgeführter Operation für eingetretene Komplikationen, da die Einwilligung des Patienten unwirksam ist. Laut Statistik des MDS entfallen rund 25 % aller bestätigten Behandlungsfehler auf die Chirurgie.
Hintergrund
Haftungsrelevante Fehler bei Operationen: Seitenverwechslung (trotz WHO-Checkliste), unvollständige Aufklärung (insbesondere bei alternativen Behandlungsmethoden), Instrumenten- oder Tupferverbleib im Operationsgebiet, Lagerungsschäden und postoperative Überwachungsfehler. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um – der Chirurg muss dann beweisen, dass der Schaden nicht kausal auf seinen Fehler zurückzuführen ist. Die Berufshaftpflicht für operative Fachrichtungen sollte eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro bieten.
Wann gilt das nicht?
Bei schicksalhaften Verläufen und bekannten Komplikationen, über die ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, haftet der Chirurg nicht. Ebenso entfällt die Haftung bei Notoperationen, wenn keine Zeit für eine vollständige Aufklärung bestand.
Ärzteversichert stellt sicher, dass die Berufshaftpflichtversicherung von Chirurgen die operativen Risiken mit ausreichender Deckungssumme und ohne relevante Ausschlüsse absichert.
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