Der häufigste Fehler beim Crowdinvesting für Ärzte ist die Investition eines zu großen Vermögensanteils in einzelne Projekte, ohne das Totalverlustrisiko angemessen zu berücksichtigen – Crowdinvesting-Darlehen sind in der Regel nachrangig, nicht durch Einlagensicherung geschützt und während der Laufzeit nicht handelbar. Ärzte werden aufgrund ihres hohen Einkommens gezielt als Investoren angesprochen.
Hintergrund
Beim Crowdinvesting investieren Anleger über Online-Plattformen in Immobilienprojekte, Startups oder Unternehmen. Die Renditeversprechen von 5–8 % jährlich klingen attraktiv, doch die Risiken sind erheblich: Nachrangdarlehen werden bei Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern bedient, die Ausfallquote bei Immobilien-Crowdinvesting lag in den letzten Jahren bei 10–15 %. Fehler: keine Streuung über verschiedene Projekte und Plattformen, fehlende Prüfung der Projektunterlagen, Verwechslung von Crowdinvesting mit regulären Geldanlagen und Missachtung der eigenen Risikokapazität.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit hohem liquiden Vermögen und einer soliden Basisanlage (ETF-Portfolio, Versorgungswerk) kann Crowdinvesting als Beimischung mit 5–10 % des Anlagekapitals sinnvoll sein. Regulierte Wertpapier-Crowdinvestings (nach WpHG) bieten etwas mehr Anlegerschutz.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Anlageentscheidungen im Gesamtkontext der Finanzplanung zu treffen und spekulative Anlagen wie Crowdinvesting nur als ergänzende Beimischung zu nutzen.
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